Hallo,
ich habe eine Frage, die sich ggf. auf die Regelungen im TV-L beziehen, da ich im TV-L tariflich gebunden bin. Ich bin nicht ganz sicher, ob es da etwaige Regelungen dazu gibt oder nur in bundeseinhetilichen Gesetzen?!
Ich werde im kommenden Jahr 2 Monate Elternzeit nehmen und bin nicht ganz sicher was für die Urlaubsgewährung der bessere Zeitraum wäre. Ich habe da Tipps von anderen Eltern bekommen, bin aber nicht sicher ob dies Auswirkungen auf den restlichen Urlaubsanspruch hat. Wird der Urlaub jeweils 2,5 Tage für den vollen Kalendermonat gewährt oder für jeden Monat in dem man min. 1 Tag gearbeitet hat? Hintergrund der Frage: Das Kind wurde am Monatsletzten (31.03.) geboren und es bietet sich das Legen der Elternzeit in 2 volle Monate (01.04.-31.05.) an oder davon abweichend in 2 angebrochene Monate (29.03.-28.05.) teilweise überschneidend mit der Partnerin.
Hätte das irgendwelche Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch, wenn ich wie dargestellt im zweiten Fall noch 1 Arbeitstag im Mai hätte?
Die negativen Auswirkungen auf das Elterngeld sind mir bei Überschneidung und Abweichung von den Lebensmonaten bekannt. Ich würde das aber ggf. bei 2,5 Tagen mehr Urlaub in dem Jahr in Kauf nehmen.
Falls jemand Hinweise hierzu hätte, würde ich mich freuen.