Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
MaxDav:
Hallo zusammen,
ich habe demnächst die Chance bei einem kommunalen Arbeitgeber eine leitende Position einzunehmen.
Vergleichbare Stellen im Unternehmen sind AT. Soweit ich weiß bedeutet das, dass das Gehalt über der TVöD-Tabelle liegen muss. Nun ist mir aber nicht klar, ob das Gehalt daher über der EG 15 oder über der EG 15Ü liegen muss. Kann das hier vielleicht einer erklären?
Viele Grüße
MaxDav
Spid:
E15, siehe §1 Abs. 2 lit. b) TVÖD.
MaxDav:
Okay, das war einfach. Vielen Danke! :D
Habe eigentlich schon ausführlich danach gesucht, das aber nicht gefunden...
wossen:
In der Praxis wird Dir häufig das Beamtenbrutto der Stelle angeboten (z.B. Brutto von A16). Setzt voraus, dass es sich um eine Stelle handelt, die auch von Beamten eingenommen werden könnte.
Spid:
Und es setzt voraus, daß das Besoldungsbrutto tatsächlich oberhalb der Entgelttabelle liegt - was im Saarland z.B. erst ab A16 Stufe 12 oder B2 der Fall ist.
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