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Außertariflich nach EG 15 oder EG 15Ü
BATKFMaui:
--- Zitat von: Spid am 12.09.2020 19:49 ---Und es setzt voraus, daß das Besoldungsbrutto tatsächlich oberhalb der Entgelttabelle liegt - was im Saarland z.B. erst ab A16 Stufe 12 oder B2 der Fall ist.
--- End quote ---
Dafür entfallen die monatlichen ( und Einmalzahlung>!) : Arbeitslosen-Steuer und keine Rentenversicherungsbeiträge!
Spid:
Inwiefern entfielen bei AT-Verträgen die Sozialversicherungsbeiträge? Und inwiefern hätte dies Einfluss darauf, ob das entsprechende Entgelt einen AT-Vertrag ermöglichte?
WasDennNun:
Weil es Schwarzgeld ist? ;D
TV-Ler:
--- Zitat von: BATKFMaui am 13.09.2020 22:29 ---
--- Zitat von: Spid am 12.09.2020 19:49 ---Und es setzt voraus, daß das Besoldungsbrutto tatsächlich oberhalb der Entgelttabelle liegt - was im Saarland z.B. erst ab A16 Stufe 12 oder B2 der Fall ist.
--- End quote ---
Dafür entfallen die monatlichen ( und Einmalzahlung>!) : Arbeitslosen-Steuer und keine Rentenversicherungsbeiträge!
--- End quote ---
--- Zitat von: Spid am 14.09.2020 05:53 ---Inwiefern entfielen bei AT-Verträgen die Sozialversicherungsbeiträge? Und inwiefern hätte dies Einfluss darauf, ob das entsprechende Entgelt einen AT-Vertrag ermöglichte?
--- End quote ---
Arbeitslosen-Steuer gibt es nicht, kann also auch nicht entfallen.
"Dafür entfallen ... keine Rentenversicherungsbeiträge!" entspricht den Tatsachen.
Passt doch alles ;) 8)
D-x:
Ich glaube gemeint ist, dass die genannten SV-Abgaben (Steuer natürlich nicht) beim Beamten entfallen, und ein Arbeitnehmer der das gleiche Brutto bekommt somit weniger netto erhält.
Inhaltlich möchte ich das gar nicht bewerten, da mir der Gedanke nach einigem Überlegen kam, euch aber daran teilhaben lassen.
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