Es gibt ja bereits vereinzelt Vorstöße, die GKV als ebenfalls attraktive Alternative zur PKV zu etablieren, indem die Anrechnungsfähigkeit der Beihilfe bzw. der Anteil des "Arbeitgebers" berücksichtigt werden.
Ein Kernproblem ist jedoch, dass die private Krankenversicherung zum Spartarif im Vergleich allgemein mit all ihren offenkundigen Vorteilen als Teil der Gesamtprivilegien von den Interessenvertretern des Berufsbeamtentums mit harten Bandagen verteidigt wird. Da die Mehrzahl der Beamten im gehobenen bzw. höheren Dienst angesiedelt ist, sind derartige Beitragssteigerungen zudem eher noch verschmerzbar bis fast gar nicht spürbar.
Härter wird es für Beamte im mittleren Dienst, da aufgerufene Beiträge der PKVen nun mal nicht nach Einkommen differenzieren, wie es beim prozentualen GKV-Anteil der Fall ist.
Versicherungsgesellschaften kommen aufgrund des Niedrigzinsumfeldes und der allgemein schwierigeren Situation, an den Finanzmärkten mit Kundenbeiträgen noch erforderliche entsprechende Gewinne zu erzielen, schon länger und immer stärker in Schieflage. Man darf daher in Zukunft auch weiterhin mit deutlich steigenden Beiträgen rechnen.