Hallo,
was bedeutet die Protokollerklärung zu §17 Absatz 2 Satz 6: bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte? Beispiel: Ich bin in EG 12 Stufe 6, 20 Jahre bei dem gleichen Arbeitgeber. Komme ich dann in EG 14 Stufe 6? (15 Jahre für den Stufenaufstieg aus Stufe 1 bis 6).
VG Horst