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Amtsgemäße Beschäftigung

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Snooze:
Guten Abend.

Das Amt im statusrechtlichen Sinn wird beschrieben durch die Laufbahngruppenzugehörigkeit, die Besoldungsgruppe und die Amtsbezeichnung.

Der W. besitzt die Laufbahnbefähigung für den gD und hD. Derzeit wird er jedoch im gD eingesetzt, besoldet und trägt auch eine Amtsbezeichnung des gD. Er begehrt aber auf eine Beschäftigung im hD aufgrund seiner Befähigung für diese Laufbahngruppe.

Kann er sein Begehren auf den Anspruch zur amtsgemäßen Beschäftigung/Tätigkeit aufgrund seiner Befähigung, aber ohne dass ihm eine Amtsbezeichnung und/oder entsprechende Besoldung zugewiesen wurde, stützen? Oder anders ausgedrückt: reicht schon (nur) das Innehaben der Laufbahnbefähigung aus, um einen Anspruch auf amtsgemäße Beschäftigung gelten zu machen?

Danke im Voraus…

clarion:
Nein

Asperatus:

--- Zitat von: clarion am 14.09.2020 19:49 ---Nein

--- End quote ---

Eine durchaus interessante Fragestellung und ich würde auch zu "nein" tendieren. Spannend wäre jedoch die Begründung anhand von Rechtsnormen, Vorschriften oder einschlägiger Rechtsprechung zum Thema.

Snooze:
Die Frage wäre ahS warum "nein" und was wäre wenn nur die Laufbahnbefahigung für den HD vorliegen würde? MMn bestünde dann sehrwohl ein Anspruch auf die Verwendung im hD, denn nur da könnte der W. mangels Möglichkeiten eingesetzt werden. Faktisch würde er also dafür "bestraft" werden, zwei Laufbahnbefahigungen zu haben... Die Fragestellung ist im Übrigen nicht nur rein theoretischer Natur.

Lars73:
Man hat Anspruch auf eine Verwendung im übertragenden Amt.
Wenn man sich im gD verbeamten lässt warum sollten Ansprüche im hD bestehen?

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