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Amtsgemäße Beschäftigung
Snooze:
Aber welches Amt übertragen wird, ist abhängig von Laufbahnbefähigung... Ein Beamter des mD kann nicht im gD und ein Beamter im gD nicht im mD eingesetzt werden, denn das wäre nicht amtsgemäß. Für mich erhärtet sich der Eindruck, dass die Laufbahnbefähigung für sich alleine schon den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung generiert. Zumindest habe ich bisher nichts gegenteiliges (überzeugendes) vernommen.
clarion:
@Snooze mit welcher Begründung? Fraglicher Kollege wird eine Ernennungsurkunde in Empfang genommen haben, aus der ein Statusamt ersichtlich ist. Wenn er im hD beschäftigt sein will, muss er sich halt auf entsprechende Ausschreibungen bewerben.
Eukalyptus:
--- Zitat von: Snooze am 14.09.2020 22:16 ---Aber welches Amt übertragen wird, ist abhängig von Laufbahnbefähigung...
--- End quote ---
Nein. Die (jeweilige) Laufbahnbefähigung ist Voraussetzung für (aber nicht Anspruch auf) die Übertragung des (jeweiligen) entsprechenden Amtes.
2strong:
Genau so ist es. Die amtsangemessene Beschäftigung hat sich auf das statusrechtliche Amt zu beziehen, das eine Laufbahnbefähigung voraussetzt.
Weil nach einem entsprechenden Urteil gefragt wurde:
"Dem verfassungsrechtlich verankerten Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung widerspricht nicht nur eine unterwertige Beschäftigung eines Beamten, sondern - grundsätzlich, vorbehaltlich gesetzlich normierter verfassungskonformer Ausnahmen - auch eine dauerhafte Beschäftigung auf einem höherwertigen Dienst- bzw. Arbeitsposten."
Bundesverwaltungsgericht 2 C 14.15, Urteil vom 19.05.16
Snooze:
Besten Dank für die Beiträge...
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