Guten Abend.
Das Amt im statusrechtlichen Sinn wird beschrieben durch die Laufbahngruppenzugehörigkeit, die Besoldungsgruppe und die Amtsbezeichnung.
Der W. besitzt die Laufbahnbefähigung für den gD und hD. Derzeit wird er jedoch im gD eingesetzt, besoldet und trägt auch eine Amtsbezeichnung des gD. Er begehrt aber auf eine Beschäftigung im hD aufgrund seiner Befähigung für diese Laufbahngruppe.
Kann er sein Begehren auf den Anspruch zur amtsgemäßen Beschäftigung/Tätigkeit aufgrund seiner Befähigung, aber ohne dass ihm eine Amtsbezeichnung und/oder entsprechende Besoldung zugewiesen wurde, stützen? Oder anders ausgedrückt: reicht schon (nur) das Innehaben der Laufbahnbefähigung aus, um einen Anspruch auf amtsgemäße Beschäftigung gelten zu machen?
Danke im Voraus…