Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Trotz Bachelor E9a
Spid:
Mal abgesehen davon, daß TVÖD ohnehin keine hinreichende Angabe wäre, ergibt sich aus den Angaben eben nicht die Anwendung des Tarifvertrags auf das Arbeitsverhältnis - zumal der TE sein Anliegen dann ja im entsprechenden Unterforum vorgetragen hätte.
was_guckst_du:
...auch Foristen sind nur Menschen und schreiben nicht alles genau dort, wo es eigentlich hingehört hätte..einfache Assoziation hift aber oft weiter...
Spid:
Der TE könnte den Sachverhalt ja einfach aufklären. Dazu diente die Frage.
Kaiser80:
--- Zitat von: MKenshi am 16.09.2020 09:51 ---
Die Ausschreibung richtet sich auch an Personen, die nicht über den Abschluss des Angestelltenlehrganges II verfügen, aber eine mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einer*einem Arbeitgeber*in, die*der vom Geltungsbereich des TVÖD oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erfasst wird oder bei einer*einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber*in, nachweisen können.”
--- End quote ---
Ist das grausam...
Spid:
Ohne die Beantwortung der Frage zum Tarifvertrag und zum Abschluss kann keine Beurteilung des Sachverhalts erfolgen.
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