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Trotz Bachelor E9a
was_guckst_du:
...1. Spid´sches Gebot... :D
Organisator:
Anhand der Sachverhaltsschilderung bin ich irritert, warum hier die Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe stattfinden sollte
@ MK
Wie hat der Arbeitgeber den entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag begründet?
Spid:
--- Zitat von: was_guckst_du am 16.09.2020 11:38 ---...1. Spid´sches Gebot... :D
--- End quote ---
Dann zitiere doch die tarifliche Norm, das Urteil oder den Kommentar, aus dem hervorginge, daß dem, was der AG für die Stelle fordert, irgendeine Relevanz für die Eingruppierung zukäme.
was_guckst_du:
..die Ausschreibung beinhaltet den Passus, dass Bewerber, die über keinen Abschluß des Angestelltenlehrganges II verfügen (wie hier), andere bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen (die hier ebenfalls nicht vorliegen)...
..der Bewerber erfüllt daher in seiner Person liegend nicht die Stellenvoraussetzungen..hier hat sich der AG mit der Ausschreibung strikt festgelegt und damit selbst eingeengt...
...Beschäftigte, die zwar die übrigen Voraussetzungen, nicht aber die Anforderungen in der Person erfüllen, werden in der jeweils nächst niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert ... (so unter Ziffer 2.2.2 der Erläüterungen zur Entgeltordnung VKA zum TVöD)...
Isie:
Die Anforderungen in der Person sind die in der EGO genannten, sofern welche genannt sind.
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