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Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
Teilzeitmutti:
In unserer Behörde gibt es 1x im Jahr eine Ausschreibung für die Verbeamtung von TB´s. Diese sollte im Mai 2020 kommen. Das wusste ich aus zuverlässiger Quelle. Ich hätte bis zu diesem Zeitpunkt auch alle Voraussetzungen erfüllt. Die größte Hürde war, kurz vor dem 50. Geburtstag. Wenn die Ausschreibung also im Mai gekommen wäre und ich wurde im Juli 50 geworden, wäre ich dabei gewesen. Die Leute knapp vor der 50 werden bevorzugt behandelt. Durch Corona wurde die Ausschreibung aber ausgesetzt.
Die Ausschreibung ist jetzt am 7.9.2020 erfolgt. Und gilt direkt für 2020/2021.
Jetzt bin ich ja bereits 50 und eigentlich ist die Zeit vorbei...
Es gibt wohl die Möglichkeit im VwVfg §32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand....
Kennt jemand diese Möglichkeit und/oder Schlupflöcher? Oder hat jemand in anderer Richtung Erfahrung, wie man sich trotzdem bewerben kann. Die Sache eilt, da ich natürlich nicht allzu lange warten kann.
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
Unknown:
Ich frage mich da eher, ob es sich überhaupt noch lohnt sich verbeamten zu lassen. Hast du das mal genau durchkalkuliert?
Einfach mal so aus dem Bauch geschossen, wird sich das wahrscheinlich nicht mehr für dich rechnen.
Kaiser80:
--- Zitat von: Teilzeitmutti am 16.09.2020 13:54 ---
Es gibt wohl die Möglichkeit im VwVfg §32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand....
--- End quote ---
Wo ist die gesetzliche Frist, die für VwVfg §32 maßgeblich wäre? Sieht das Beamtensatusgesetz iwas vor?
Idee, auch wenn ich nicht weiss ob das zieht:
Dir verbietet ja keiner dich an der Ausschreibung zu beteiligen. Bei Ablehnung ggf AGG Karte ausspielen (Benachteilgung wg Alters )?
was_guckst_du:
...ich denke auch nicht, dass sich eine Verbeamtung bei 50+ noch "rentieren" würde...
Teilzeitmutti:
--- Zitat von: Kaiser80 am 16.09.2020 14:05 ---
--- Zitat von: Teilzeitmutti am 16.09.2020 13:54 ---
Es gibt wohl die Möglichkeit im VwVfg §32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand....
--- End quote ---
Wo ist die gesetzliche Frist, die für VwVfg §32 maßgeblich wäre? Sieht das Beamtensatusgesetz iwas vor?
Idee, auch wenn ich nicht weiss ob das zieht:
Dir verbietet ja keiner dich an der Ausschreibung zu beteiligen. Bei Ablehnung ggf AGG Karte ausspielen (Benachteilgung wg Alters )?
In der BHO Bundeshaushaltsordnung § 48 regelt die Höchstaltersgrenze
--- End quote ---
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