Autor Thema: Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus  (Read 8744 times)

Teilzeitmutti

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In unserer Behörde gibt es 1x im Jahr eine Ausschreibung für die Verbeamtung von TB´s. Diese sollte im Mai 2020 kommen. Das wusste ich aus zuverlässiger Quelle. Ich hätte bis zu diesem Zeitpunkt auch alle Voraussetzungen erfüllt. Die größte Hürde war, kurz vor dem 50. Geburtstag. Wenn die Ausschreibung also im Mai gekommen wäre und ich wurde im Juli 50 geworden, wäre ich dabei gewesen. Die Leute knapp vor der 50 werden bevorzugt behandelt. Durch Corona wurde die Ausschreibung aber ausgesetzt.
Die Ausschreibung ist jetzt am 7.9.2020 erfolgt. Und gilt direkt für 2020/2021.
Jetzt bin ich ja bereits 50 und eigentlich ist die Zeit vorbei...
Es gibt wohl die Möglichkeit im VwVfg §32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand....
Kennt jemand diese Möglichkeit und/oder Schlupflöcher? Oder hat jemand in anderer Richtung Erfahrung, wie man sich trotzdem bewerben kann. Die Sache eilt, da ich natürlich nicht allzu lange warten kann.
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!

Unknown

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #1 am: 16.09.2020 13:55 »
Ich frage mich da eher, ob es sich überhaupt noch lohnt sich verbeamten zu lassen. Hast du das mal genau durchkalkuliert?
Einfach mal so aus dem Bauch geschossen, wird sich das wahrscheinlich nicht mehr für dich rechnen.

Kaiser80

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #2 am: 16.09.2020 14:05 »

Es gibt wohl die Möglichkeit im VwVfg §32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand....


Wo ist die gesetzliche Frist, die für VwVfg §32 maßgeblich wäre? Sieht das Beamtensatusgesetz iwas vor?
Idee, auch wenn ich nicht weiss ob das zieht:
Dir verbietet ja keiner dich an der Ausschreibung zu beteiligen. Bei Ablehnung ggf AGG Karte ausspielen (Benachteilgung wg Alters )?

was_guckst_du

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #3 am: 16.09.2020 14:11 »
...ich denke auch nicht, dass sich eine Verbeamtung bei 50+ noch "rentieren" würde...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Teilzeitmutti

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #4 am: 16.09.2020 14:37 »

Es gibt wohl die Möglichkeit im VwVfg §32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand....


Wo ist die gesetzliche Frist, die für VwVfg §32 maßgeblich wäre? Sieht das Beamtensatusgesetz iwas vor?
Idee, auch wenn ich nicht weiss ob das zieht:
Dir verbietet ja keiner dich an der Ausschreibung zu beteiligen. Bei Ablehnung ggf AGG Karte ausspielen (Benachteilgung wg Alters )?

In der BHO Bundeshaushaltsordnung § 48 regelt die Höchstaltersgrenze


Kaiser80

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #5 am: 16.09.2020 14:55 »
Ok, danke für die Aufklärung

Mask

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #6 am: 16.09.2020 16:49 »
Spannender Fall, aber den Weg über § 32 VwVfG halte ich nicht unbedingt für zielversprechend.

Die Vorschrift widmet sich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung gesetzlicher Fristen im Verwaltungsverfahren.

Ich würde die Ausschreibung der Möglichkeit der Verbeamtung von TBs nicht als Verwaltungsverfahren sehen, da es ja nicht auf den Erlass eines VA gerichtet ist. 

Auch wenn man das anders sehen würde, wäre fraglich, ob ein Anspruch darauf besteht, das diese Ausschreibung jedes Jahr im Mai kommen muss (es besteht schließlich kein Rechtsanspruch auf Verbeamtung) und daraus irgendetwas abgeleitet werden kann.

Auf jeden Fall sehr spannend, halte uns bitte auf dem laufenden ob sich hier etwas machen lässt

Organisator

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #7 am: 16.09.2020 16:57 »
Spannender Fall, aber den Weg über § 32 VwVfG halte ich nicht unbedingt für zielversprechend.

Die Vorschrift widmet sich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung gesetzlicher Fristen im Verwaltungsverfahren.

Ich würde die Ausschreibung der Möglichkeit der Verbeamtung von TBs nicht als Verwaltungsverfahren sehen, da es ja nicht auf den Erlass eines VA gerichtet ist. 

Auch wenn man das anders sehen würde, wäre fraglich, ob ein Anspruch darauf besteht, das diese Ausschreibung jedes Jahr im Mai kommen muss (es besteht schließlich kein Rechtsanspruch auf Verbeamtung) und daraus irgendetwas abgeleitet werden kann.


Volle Zustimmung :)

totoughtotame

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #8 am: 18.10.2020 10:33 »
Eine Wiedereinsetzung hätte wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg, weil- wie hier schon mehrfach erwähnt- keine gesetzliche Frist versäumt worden ist. Stichtagsregelungen, die sich der Arbeitgeber selbst setzt, sind nun mal nicht im VwVfG oder in der VwGO geregelt. Klassischer Anwendungsfall sind Klageifristen etc.
Davon mal ab; aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich, dass die Verbeamtung eine völlig eigenständige Personal- bzw. haushaltsrechtliche Entscheidung des Arbeitgebers ist, worauf kein Anspruch besteht. Vielmehr noch besteht noch nicht einmal ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf eine Verbeamtung. Bei Bedarf kann hierzu auch Rechtsprechung gefunden werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber bereits ein Auswahlverfahren begonnen hat. Dann gilt natürlich der grundrechtlich geschützte Anspruch auf gleichen Zugang zum Amt für Jedermann unter Berücksichtigung der Bestenauslese

2strong

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Antw:Verbeamtung wer kennt sich rechtlich gut aus
« Antwort #9 am: 18.10.2020 12:40 »
Selbst wenn die Wiedereinsetzung erfolgversprechend wäre, scheiterte es an der ab 50 Jahren erforderlichen Einzelfallermächtigung durch BMF. Das wird man in Deinem Fall vermutlich weder bewirken wollen, noch können.