Nicht zum ersten Mal in einem Thread hier verweise ich auf 6.2.1.1.1 PassVwV, wo ein aktuelles Lichtbild gefordert wird. "Aktuell" zu konkretisieren war kürzlich geplant und mit soweit ich mich erinnere 6 Monaten vorgesehen, wurde aber wieder gestrichen. Daher ist es nun in gewisser Weise eine Ermessensentscheidung.
Sollte das Bild aus Mai nicht offensichtlich inaktuell sein, würde ich da kein Problem sehen, es noch einmal vorzulegen. Im Zweifelsfall und wenn man es darauf ankommen lassen will, kann man auf einen ablehnenden Bescheid bestehen und dann den in der dort aufgedruckten Rechtsbehelfsbelehrung beschriebenen Weg gehen.
Kürzlich habe ich in einer Meldebehörde erlebt, dass ein junger Mann einen (vorläufigen) Personalausweis beantragen wollte, da er den bei seinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb vorlegen müsse. Das Bild was er dabei hatte war wohl aber schon für den letzten Personalausweis verwendet worden. Die Sachbearbeiterin hat sich mit dem Verweis auf die 6 Monate beharrlich geweigert, das Bild anzunehmen und sich auch nicht auf die von ihrem Kollegen vorgeschlagene Verringerung der Gültigkeit auf einen Monat eingelassen. Auch wenn ich nicht gesehen habe, ob das Lichtbild als aktuell oder inaktuell anzusehen war, schien mir die Entscheidung eher zweifelhaft.
Am gleichen Tag war dann noch ein lebensälterer Herr dort, der es mit einem acht Jahre alten Bild (welches bereits in einem früheren Dokument Verwendung fand) versuchte, was die Sachbearbeiterin natürlich bemerkte. Er war deutlich einsichtiger, wenn auch verwunderter, woher sie wusste, dass das Bild acht Jahre alt war.