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TV-L West Zuschläge Auszahlung (Nacht / Sonn- und Feiertags)

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Isie:
Selber geblubbert. Du hast wohl Angst, dass du den Sachverhalt tatsächlich missverstanden hast. Ich finde, "dein Vorbringen verfängt nicht", weil die Fragestellung der TE dann sinnlos wäre. Aber ich lasse mich gerne von der TE eines Besseren belehren, aber nicht von dir. Wie du schon des öfteren erklärt hast, ist nach deiner Meinung nicht existent, was in der Sachverhaltsschilderung nicht ausdrücklich in unmissverständlichen Worten beschrieben ist. Da wir hier keine Klausuren schreiben, bin ich in diesem Punkt anderer Meinung als du.
Du darfst mich gerne über Tatbestände und Rechtsfolgen belehren, aber nicht darüber, wie von Usern geschilderte Sachverhalte zu verstehen sind. Und ich fände es ausgesprochen reizend von dir, wenn du Belehrungen ohne Geblubber äußern würdest.

Spid:
Was Du meinst, was ich dürfte oder nicht dürfte, ist unbeachtlich. Ebenso wie es unbeachtlich ist, daß Du meinst, das Begehren des TE, Zeitzuschläge auszahlen und Stunden buchen zu lassen, sei „sinnlos“.

Isie:
Du solltest genauer lesen. Aber diese Entscheidung liegt natürlich bei dir. Aber ich möchte dann kein Geblubber hören, wenn du wieder was missverstanden hast.

Spid:
Du kannst rumnölen, so viel Du willst. Es ändert aber nichts daran, daß der TE die geschilderten Optionen hat, diese auch schilderte, sein Begehr die von mir - und ihm - geschilderte dritte Möglichkeit ist, die ihm ausweislich seiner Schilderung nicht geboten wird, sich diesbezügliche Regelungen - wie von mir bereits in der ersten Antwort geschildert - aus der entsprechenden Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto ergeben und nirgends - außer Deiner Fantasie - irgendein Entfall von Zeitzuschlägen oder dem Anspruch darauf vorkommt.

Isie:

--- Zitat von: Franch am 17.09.2020 21:53 ---Hallo zusammen,

aufgrund von Mehrarbeitsstunden, die auf den o.g. Tagen geleistet worden sind, bestehen aktuell die Fragen bei der Auszahlung der Zuschläge:

1.) Können die Stunden nur 1:1 ausgezahlt werden? (Dann z.B. 120%/Std)

2.) Besteht die Möglichkeit, die Mehrarbeitsstunden aufs Gleitzeitkonto gutschreiben zu lassen und die anteiligen Prozente der Zeitzuschläge ausgezahlt zu bekommen? (Dann nur 20%/Std; Stunden bleiben auf dem Gzk)

Meine Verwirrung ist etwas groß, da ich zweiteres dachte. Allerdings wurde dies von der Personalabteilung verneint. Wenn ich die Zeitzuschläge möchte, gehen die Stunden, die u.a. über meiner Sollzeit liegen, vom Zeitkonto wieder runter und werden ausgezahlt - also ersteres.  ???

Wie ist da der rechtmäßige Stand der Dinge?

--- End quote ---

Ich empfehle, den nach 2) folgenden Absatz Wort für Wort zu lesen, notfalls auch zweimal.
Daraus ergibt sich, dass diese Stunden keine Zahlung von Zeitzuschlägen bewirken, wenn sie ins Zeitguthabenkonto fließen. Und das halte ich für tarifwidrig.

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