Selbst wenn ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, entfällt dadurch nicht der Anspruch auf Zeitzuschläge. Diese können aber in Arbeitszeit umgerechnet werden, die auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Wenn die Stunden dienstplanmäßig geleistet werden und die tarifliche regelmäßige Wochenstundenzahl dadurch nicht überschritten wird, werden die Stunden natürlich nicht extra bezahlt. Aber es besteht Anspruch auf die Zeitzuschläge. Wenn die Stunden zusätzlich geleistet werden, werden sie entweder durch Freizeit ausgeglichen oder extra bezahlt. Die Zeitzuschläge kommen dazu.
Es kann natürlich bei euch eine Regelung geben, dass diese Stunden immer ausgezahlt werden, also nicht durch Freizeit ausgeglichen werden. Wenn dir dann abweichend von dieser Regelung gestattet wird, die Stunden durch Freizeit auszugleichen, halte ich es für einen Verstoß gegen Tarifrecht, dir die Zeitzuschläge nicht zu zahlen. Ausgenommen den Fall, dass die Zeitzuschläge wie eingangs beschrieben in ein Arbeitszeitkonto einfließen.
Frage am besten mal nach, ob es eine betriebliche Vereinbarung gibt.