Hallo zusammen,
aufgrund von Mehrarbeitsstunden, die auf den o.g. Tagen geleistet worden sind, bestehen aktuell die Fragen bei der Auszahlung der Zuschläge:
1.) Können die Stunden nur 1:1 ausgezahlt werden? (Dann z.B. 120%/Std)
2.) Besteht die Möglichkeit, die Mehrarbeitsstunden aufs Gleitzeitkonto gutschreiben zu lassen und die anteiligen Prozente der Zeitzuschläge ausgezahlt zu bekommen? (Dann nur 20%/Std; Stunden bleiben auf dem Gzk)
Meine Verwirrung ist etwas groß, da ich zweiteres dachte. Allerdings wurde dies von der Personalabteilung verneint. Wenn ich die Zeitzuschläge möchte, gehen die Stunden, die u.a. über meiner Sollzeit liegen, vom Zeitkonto wieder runter und werden ausgezahlt - also ersteres.
Wie ist da der rechtmäßige Stand der Dinge?
Ich empfehle, den nach 2) folgenden Absatz Wort für Wort zu lesen, notfalls auch zweimal.
Daraus ergibt sich, dass diese Stunden keine Zahlung von Zeitzuschlägen bewirken, wenn sie ins Zeitguthabenkonto fließen. Und das halte ich für tarifwidrig.
Wenn beispielsweise meine Arbeitszeit regelmäßig als Nachtschicht geleistet werde, erhalte ich doch ab z.B. 21 Uhr den Nachtzuschlag!?
Das würde bei einem Stundenlohn von 10,00€, von dieser bsp. 10% Nachtzuschläge gewährt werden, zwischen 21:00 - 24:00 Uhr bedeuten: 10% von 10,00€ = 1,00€/h; 1,00€*3h = 3,00€; 10,00€*3h = 30,00€; 30,00€+3,00€ =
33,00€ für 3 Stunden Arbeit inkl. Nachtzuschläge erhalte.
Ob die Stunden als Mehrarbeit geleistet wurden, ist doch völlig unabhängig davon, dass Zuschläge gezahlt werden ... oder gehen meine Gedanken zu weit Richtung priv. Wirtschaft?
Denn in diesem Fall würden die Stunden, die über der Sollzeit liegen und dementsprechend als Mehrarbeit geleistet wurden, erhalten bleiben, OHNE das diese, wie zum aktuellen Zeitpunkt von meiner Personalabteilung argumentiert, 1:1 ausgezahlt werden.
Besten Dank für eure Hilfe!