Hallo, der Beamte hat ja grundsätzlich keinen Klagebefügnis, in Bezug auf Höhergruppierung bzw Höherbewertung seiner Stelle, es sei denn, man kann dem Dienstherrn Willkür vorwerfen.
In meine Fall gab es eine neue Stellenbewertung. Wir (meine Sachgebietsleiter und ich) haben die Stellenbeschreibung nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt und an unser Hauptamt weitergeleitet.
Als nun deren erste Beschreibung zurück kam, waren (natürlich) alle höherwertigen Merkmale (Ermessensspielraum, eigenständiges Arbeiten usw) "verschwunden". Nicht nur das, es war plötzlich wieder ein Arbeitsvorgang aufgeführt (Stromsperre), der seit über 15 Jahren nicht mehr von uns wahrgenommen wird.
Lustigerweise war der "Kollege" vom Hauptamt nicht ein einziges Mal bei mir, hat weder mit mir gesprochen, noch hat er sich mal angeschaut was ich überhaupt mache. Bin jetzt natürlich am überlegen, ob ich mich da mit einer Klage zur Wehr setze. Hat evtl hier jemand was gleiches/ähnliches erlebt und Klage eingereicht?
Würde mich über entsprechende Nachrichten freuen.