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Antrag Stufenvorgewährung

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Sightus:
Moin,

ich wechsel bald meine Stelle beim gleichen AG, woraufhin eine Höhergruppierung erfolgt. Aus TV-L 10(4) wird TV-L 12(3). Allerdings umfasst mein Aufgabengebiet deutlich höherwertige Tätigkeiten und ich habe zusätzlich ein Angebot "aus der Wirtschaft" vorliegen, sodass von meinem Vorgesetzten eine Stufenvorgewährung ins Spiel gebracht wurde. Ich habe die neue Stelle noch nicht angetreten, aber man sagte mir, ich solle erst den Vertrag annehmen und dann einen Antrag auf Stufenvorgewährung stellen.

Daher zwei Fragen:
a) Gibt es eine Art Vordruck für so einen Antrag bzw. eine Mindestform?
b) Wäre es nicht auch möglich und sinnvoller, dass ich die Vorgewährung bereits vor Unterzeichnung des Vertrags als Bedingung stelle? Im Nachhinein stellen sich bestimmt wieder alle quer...

Mit freundlichem Gruß
Sightus

Spid:
Tariflich ist eine Antragstellung nicht vorgesehen.

Sightus:
Moin und danke für die schnelle Antwort.

Also der TV-L sieht eine Stufenvorgewährung als Möglichkeit vor, aber nicht wie. Gibt es Erfahrungswerte wie man dann verfahren soll? Muss ich den Antrag (in welcher Form auch immer) stellen oder mein Vorgesetzter?

Spid:
Da gibt es mutmaßlich so viele Varianten, wie es Behörden gibt, die solche Entscheidungen treffen oder vorbereiten.

Lars73:
Das ist abhängig vom Arbeitgeber und ggf. der einzelnen Behörde. Wenn die Stufenvorweggewährung Voraussetzung dafür ist die Stelle anzunehmen sollte man es vor Vertragsänderung klären. Ansonsten (also nachträglich) ist es meist sinnvoll, dass der Vorgesetzte aktiv wird.

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