Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Antrag Stufenvorgewährung
Sightus:
Also für mich ist das schon eine Grundbedingung, weil ja auch ein Vergleichsangebot vorliegt. Nur wollte oder konnte die Personalabteilung mir da nicht weiterhelfen.
Mir widerstrebt ein wenig einen Vertrag zu unterzeichnen, um dann nachverhandeln zu können/müssen. Zumal ich ja die Rückendeckung vom Vorgesetzten habe, der aber auch nicht weiß, wie man das bestenfalls regelt.
Spid:
Wenn der Vorgesetzte nicht weiß, wie das „läuft“, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, daß das Instrument überhaupt nicht angewandt wird.
GofX:
--- Zitat von: Sightus am 20.09.2020 16:34 ---[...]aber man sagte mir, ich solle erst den Vertrag annehmen und dann einen Antrag auf Stufenvorgewährung stellen.
--- End quote ---
Leider ist es oft so, dass wenn Du den Vertrag erst angenommen hast, es für manche Arbeitgeber überhaupt keine Veranlassung mehr gibt, sich mit Deinem Antrag auf Stufenvorgewährung noch zu beschäftigen.
Ganz im Gegenteil wird dann oft (schutz-)behauptet, dass man dies hätte vorher klären müssen und dass nachträgliche Verhandlungen nicht mehr möglich sein sollen.
Ohne konkrete Zusage (am liebsten schriftlich) würde ich mich nicht mehr auf Hinhaltetaktik und Vertröstungen einlassen.
Wenn man Dich haben will, kann man Dir auch vor Unterschrift ein Angebot machen - völlig egal, ob es angeblich nur vorher, nachher oder mittendrin möglich sein soll.
Sightus:
So etwas befürchte ich ja auch; nicht, dass es später heisst "hätte man das mal vorher kundgetan..."
Lars73:
Dann nimm doch andere bessere Angebot.
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