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Antrag Stufenvorgewährung

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Sightus:
Klar, kann ich machen und würde sich finanziell lohnen, aber eben auch familär einiges ändern. Und viel wichtiger, die Arbeit macht mir ja auch Spaß.  :)

Pseudonym:

--- Zitat von: Sightus am 20.09.2020 16:34 ---a) Gibt es eine Art Vordruck für so einen Antrag bzw. eine Mindestform?
b) Wäre es nicht auch möglich und sinnvoller, dass ich die Vorgewährung bereits vor Unterzeichnung des Vertrags als Bedingung stelle? Im Nachhinein stellen sich bestimmt wieder alle quer...

--- End quote ---

Zu a) Den Text klärt man mündlich mit dem Vorgesetzten und dann mit Personal. Je nach Haus kommt der Antrag auch vom Vorgesetzten selbst an Personal und nicht von dir
Zu b) wieso Bedingung? Du bleibst auf E10, wenn Du E12 nicht möchtest. Wo genau ist jetzt die Notwendigkeit für den AG, auf Deine "Bedingungen" einzugehen?

Du kannst freundlich darum bitten und wenn der AG nicht möchte, dass Du zu einem neuen AG gehst, kommt er der Bitte nach. Die Betonung liegt auf "Bitte". Du hast keinerlei Anspruch auf §§16(5) oder 17(2) TV-L.

Sightus:
Also ich bin mir im Klaren darüber, dass ich keinen Anspruch wie auch immer habe!

Zu b) Also meine Vorgesetzten sind sich einig, dass sie mich haben wollen und das Bewerberverfahren keine Alternativen hervorgebracht hat.

Pseudonym:
Dann wäre darüber nachzudenken, heute mit §17(2) die Stufenlaufzeit zu verkürzen und sich von E10S5 aus höhergruppieren zu lassen. E10S5 führt in E12S5.

Damit wäre das Ganze bereits vor der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten erledigt.

Spid:

--- Zitat von: Pseudonym am 20.09.2020 20:31 ---
--- Zitat von: Sightus am 20.09.2020 16:34 ---a) Gibt es eine Art Vordruck für so einen Antrag bzw. eine Mindestform?
b) Wäre es nicht auch möglich und sinnvoller, dass ich die Vorgewährung bereits vor Unterzeichnung des Vertrags als Bedingung stelle? Im Nachhinein stellen sich bestimmt wieder alle quer...

--- End quote ---

Zu a) Den Text klärt man mündlich mit dem Vorgesetzten und dann mit Personal. Je nach Haus kommt der Antrag auch vom Vorgesetzten selbst an Personal und nicht von dir
Zu b) wieso Bedingung? Du bleibst auf E10, wenn Du E12 nicht möchtest. Wo genau ist jetzt die Notwendigkeit für den AG, auf Deine "Bedingungen" einzugehen?

Du kannst freundlich darum bitten und wenn der AG nicht möchte, dass Du zu einem neuen AG gehst, kommt er der Bitte nach. Die Betonung liegt auf "Bitte". Du hast keinerlei Anspruch auf §§16(5) oder 17(2) TV-L.

--- End quote ---

Warum sollte er um etwas bitten? Verträge und deren Bedingungen werden beiderseitig ausgehandelt. AN und AG sind Vertragspartner auf Augenhöhe.

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