Guten Morgen,
ich habe ein paar Fragen zur Bezahlung eines Meisters.
1. Besteht die Möglichkeit, als Meister, in E9b eingruppiert zu werden?
2. Gibt es "Meisterzulagen" und wenn ja, in welcher Höhe? Ist die Benennung "Meisterzulage" dann auch korrekt, oder nennt sich die Zulage anders?
3. Was muss in einem Antrag (wenn überhaupt möglich) für E9b stehen, bzw. was muss in einem Antrag auf Zulage(n) stehen?
Vielen Dank für die Infos