Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss

Begonnen von Fragmon, 22.09.2020 13:19

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Fragmon

Im Abs. -1 der Protokollerklärung wird ja auf die wissenschaftliche Hochschule abgestellt und Abs. 2 auf den Abschluss. Somit muss ja für eine Eingruppierung beides vorliegen. Da es aber jedenfalls in Sachsen keine anderen Hochschulen mit der Anerkennung als wissenschaftliche Hochschulen gibt, dürfte ja auch ein Master an einer FH, welcher akkreditiert ist, nicht ausreichen.

Es handelt sich zwar um einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss, dieser wurde aber an keiner wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen.

Irgendwie kann das aber nicht stimmen.

Spid

Abs. 2 Satz 3 normiert doch explizit eine Ausnahme von der wissenschaftlichen Hochschule, indem die Kombination (akkreditierter) Master und Fachhochschule ausdrücklich als wissenschaftliche Hochschulbildung genannt wird.

Fragmon

Das habe ich gelesen, wieso wird aber dann in Abs. 1 auf die wissenschaftliche Hochschule abgestellt. Das hätte man doch weglassen können? Abs. 2S.1 verweist sich nicht auf Abs. 1. Irgendwie ist der erste Absatz aus dem Kontext gerissen, da auf diesem später nicht mehr Bezug genommen wird.

Spid

Nein, überhaupt nicht. Man wollte ja das FH-Diplom weiterhin ausschließen.

Fragmon

Ja ok. Es ist aber komisch, dass S. 1 nicht auf den Abs. 1 verweist. Wenn man den S. 1 einzeln liest, könnte man denken, dass alle Diplome gelten, da in diesem Satz nicht als Voraussetzung für eine wissenschaftliche Hochschulbildung auf eine wissenschaftliche Hochschule abgestellt wird.

Spid

Man hat halt zunächst die gut ausgeurteilte BAT-Regelung übernommen.

Fragmon

Also im Kern bezieht sich Satz 1 auf Abs. 1, aber man hatte den Verweis redaktionell wieder vergessen?

Spid

Beide Absätze sind gemeinsam zu lesen - wie das BAG hinsichtlich der identischen Regelungen im BAT bereits gefestigt entschieden hatte - weshalb man sich wohl auch zur wortgleichen Übernahme entschlossen hat. Und auch bei der jüngsten Änderung hat man ja nur den Magister aufgewertet.