Im Abs. -1 der Protokollerklärung wird ja auf die wissenschaftliche Hochschule abgestellt und Abs. 2 auf den Abschluss. Somit muss ja für eine Eingruppierung beides vorliegen. Da es aber jedenfalls in Sachsen keine anderen Hochschulen mit der Anerkennung als wissenschaftliche Hochschulen gibt, dürfte ja auch ein Master an einer FH, welcher akkreditiert ist, nicht ausreichen.
Es handelt sich zwar um einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss, dieser wurde aber an keiner wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen.
Irgendwie kann das aber nicht stimmen.