Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übertragung höherwertiger Tätigkeit
kleingoli:
Hallo,
ab Oktober werde ich die Elterzeitvertretung einer Kollegin machen.
Umfang: 20%
Die Kollegin ist in EG 11 und ich in 9a.
Laut unserem Personalamt steht mir keine Zulage zu.
Ist das so korrekt?
Viele Grüße und schon einmal Danke für Eure Kommentare
Spid:
Das kann mit den Angaben nicht beurteilt werden. Welche Eingruppierung ergäbe sich bei dauerhafter Übertragung der neuen Gesamttätigkeit?
kleingoli:
Das kann ich leider nicht sagen. :(
Wie bekomme ich heraus?
Spid:
Indem Du die der auszuübenden Tätigkeit zugrundeliegenden Arbeitsvorgänge einzeln und in der Gesamtschau den in der EGO aufgeführten Tätigkeitsmerkmale zuordnest, ggfs. eine Anforderungsbetrachtung und eine Entgeltgruppenbetrachtung durchführst, ggfs. vorhandene Voraussetzungen in der Person sowie ggfs. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht berücksichtigst und so ermittelst, welche Entgeltgruppe sich ergibt.
kleingoli:
Hmm... Vielen Dank für Ihre zügige Antwort.
Aber prinzipiell stünde mir eine Zulage zu?
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