Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Übertragung höherwertiger Tätigkeit

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Spid:
Wenn sich bei dauerhafter Übertragung die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe ergäbe, stünde eine Zulage zu. Wenn nicht, dann nicht.

kleingoli:
Ok. Jetzt habe ich es verstanden. Danke. Wer kann das bewerten wenn das Personalamt sich da quer stellt?

Spid:
Wenn sich der AG weigert, ließe sich ein Anspruch gerichtlich durchsetzen. Sofern Du zuvor eine Bewertung brauchst, gibt es spezialisierte Dienstleister, die derlei anbieten. Eine erste Einschätzung kann - bei hinreichenden Angaben - sicher auch hier erfolgen.

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