Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderungsvertrag bei Höhergruppierung?
Hilfe gesucht:
Hallo Ihr Lieben, die Freude ist groß, ich werde im Zuge einer Tätigkeitsüberprüfung höhergruppiert. Ich führe schon längere Zeit Arbeiten aus, die nicht mehr meiner bisherigen Eingruppierung entsprachen, die mir aber übertragen wurden.
Ist dafür ein Änderungsvertrag von Nöten oder wird die Höhergruppierung im Zuge der neuen Tätigkeitsbeschreibung festgelegt ohne Änderungsvertrag. Hat ein Änderungsvertrag Vor- oder Nachteile?
Danke für Eure Antworten!
Spid:
Die Vertragsänderung ist die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, diese ist ja ausweislich Deiner Schilderung bereits geschehen. Mithin gibt es nichts mehr, worüber ein Änderungsvertrag zu schließen wäre.
Hilfe gesucht:
Warum bekomme ich dafür dann von meiner Dienststelle einen Änderungsvertrag, den ich unterschreiben soll?
Jemand eine Idee?
Spid:
Unfähigkeit? Formalismus? Der Versuch, nachteilige Änderungen unterzuschieben?
Wdd3:
--- Zitat von: Hilfe gesucht am 23.09.2020 12:38 ---Warum bekomme ich dafür dann von meiner Dienststelle einen Änderungsvertrag, den ich unterschreiben soll?
Jemand eine Idee?
--- End quote ---
Vermutlich steht da doch auch nur in welcher E du ab sofort bist und das sich an anderen Vertragsgegenständen nichts ändert. Sollten weitere Änderungen enthalten sein: s. Spid
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