Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderungsvertrag bei Höhergruppierung?
Hilfe gesucht:
Der Versuch, nachteilige Änderungen zu unterschreiben...
Hast Du Ideen was das sein könnte? Also natürlich nur Eingruppierungsrelevantes. Könnte die Stufenzuordnung meiner neuen Entgeltgruppe nach unten gesetzt werden? Derzeit bin ich auf einer E8 Stufe 5 und müsste lt. meiner Überlegung in der E10 in Stufe 3 kommen.
Spid:
AN und AG können alles mögliche vereinbaren, insbesondere wenn keine beiderseitige Tarifbindung besteht. Längere Arbeitszeit, weniger Urlaub, weniger Geld, keine Reisekostenerstattung...
Fragmon:
Mache dir keine Sorgen. Das machen viele Behörden obwohl es nicht nötig ist. Man möchte einfach nur, dass der Arbeitsvertrag in der "durchgeschriebenen Fassung" sauber ist. Es hat zwar jeweils nur deklaratorischen Charakter aber Juristen mögen es anscheinend, wenn der aktuelle Änderungsvertrag alle aktuellen Bestandteile umfasst. Da ja vermutlich im ersten Arbeitsvertrag die Eingruppierung angeben worden ist, möchte man dies nun aktualisieren, damit es nicht falsch bzw. veraltet ist.
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