Hallo Ihr Lieben, die Freude ist groß, ich werde im Zuge einer Tätigkeitsüberprüfung höhergruppiert. Ich führe schon längere Zeit Arbeiten aus, die nicht mehr meiner bisherigen Eingruppierung entsprachen, die mir aber übertragen wurden.
Ist dafür ein Änderungsvertrag von Nöten oder wird die Höhergruppierung im Zuge der neuen Tätigkeitsbeschreibung festgelegt ohne Änderungsvertrag. Hat ein Änderungsvertrag Vor- oder Nachteile?
Danke für Eure Antworten!