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Vielen Dank für eure Teilnahme

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Spid:
E9 ist aber weder E9a noch E9b noch E9c noch ein Sammelbegriff für die genannten Entgeltgruppen, sondern in den Tarifsystemen mit den meisten Beschäftigten des öD schlicht ein ungültiger Wert. Der ungültige Wert soll eine Kategorie abgrenzen, was er aufgrund seiner Ungültigkeit nicht leisten kann. Die Antworten zum gesamten Frageitem werden damit unbrauchbar. Die Umdeutung von „E9-E12“ zu „E9x-E12“ kommt zudem einer Ergebnisfälschung nahe.

Sich Antwortkategorien nicht zuordnen zu können, stellt einen der häufigsten Abbruchgründe bei Onlinefragebögen dar. Das ist doch sehr gut erforscht, bspw. bei GESIS gibt es eine ganze Reihe zur Fragebogenforschung. Nicht umsonst wird der Fragebogenkonstruktion besondere Bedeutung zugemessen.

MrRossi:
Es hätte dann wohl >EG8<EG13 heißen müssen........

Spid:
Hinzu kommt ja noch, daß die Kategorien in den unterschiedlichen Tarifregimen auch unterschiedliche Wertigkeiten haben, TV-V, TV-N NW, TV-WW/NW... sind Tarifverträge, die auch für öffentlich-rechtlich organisierte AG und somit den öD gelten, aber sich teils extrem hinsichtlich der Eingruppierungsregelungen von TVÖD/TV-L/TV-H unterscheiden.

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