Nein, im Gegenteil. Aber das scheint bei Euch ja vorliegend kein Problem zu sein, weil Ihr ja Deckungsfähigkeit nach Deiner Aussage vermerkt habt.
Zunächst gilt:
1. Eine Beförderung setzt eine entsprechende freie Planstelle im
Stellenplan voraus.
2. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
Wenn die Planstelle vorhanden ist, sollten auch ausreichend Haushaltsmittel zur Besetzung im entsprechenden Titel vorgesehen sein. Für den Fall, dass das nicht zutrifft (denn auf den Euro genau werden die regelmäßig nicht kalkuliert), müsste ein Haushaltsvermerk die Inanspruchnahme von Ausgaberesten anderer Titel gestatten (Deckungsvermerk). Du hattest das Vorliegen eines solchen Deckungsvermerks angedeutet. Von daher sollte es an der tatsächlichen Finanzierung praktisch nicht scheitern.