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Gehobener Dienst BG
Asperatus:
Eine Begrenzung von 20 Prozent gibt es laut dem Gesetz nicht. Dort heißt es lediglich, dass das "Personal der Unfallversicherungsträger [...] vorrangig aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" besteht. Die Fünftel-Grenze wird lediglich in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erwähnt und auch nur als "Soll". Die Selbstverwaltungen und das Bundesamt für soziale Sicherung, welchem die Planstellenausbringungen vorgelegt werden, haben also einen gewissen Spielraum.
Sind derzeit in den BG mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmer in einem Dienstordnungsverhältnis beschäftigt?
bgler:
--- Zitat von: Asperatus am 28.09.2020 16:02 ---
Sind derzeit in den BG mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmer in einem Dienstordnungsverhältnis beschäftigt?
--- End quote ---
Für meine BG gesprochen: 48 % der Beschäftigten stehen in einem DO-Verhältnis. Tendenz jedoch sinkend, da viele im mittleren Dienst ausscheiden werden und dort keine DO-Anstellungen mehr erfolgen.
Asperatus:
Danke für die Info. Wie hoch ist der Anteil der AP am Gesamtpersonalbestand?
bgler:
Der ist mir leider nicht bekannt, würde mich aber auch sehr interessieren.
Cathleen:
Was schätzt ihr denn, wie hoch der Anteil der Aufsichtsbeamten ist?
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