Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
gegen Aborndung wehren
Huda:
Hi Leute,
ich hab ein Problem und leider finde ich im Tarifvertrag nur ungenaue Hinweise (meistens nur Regellungen für Beamte)
Und zwar arbeite ich im Öffentlichen Dienst Berlin als Tarifbeschäftigter und vielleicht kennt das der ein oder andere bereits von euch... Das Gesundheitsamt braucht ständig Hilfe und benötigt dementsprechend Mitarbeiter aus den anderen Bereichen.
Ich war bereits einmal dort (vor gut 3 Monaten) und es war schrecklich (gibt sehr viele Gründe wieso). Jetzt soll ich erneut dahin und das möchte ich ungern... zudem waren andere Mitarbeiter in meiner Abteilung nicht ein einziges Mal dort (fühle mich also etwas benachteiligt), im Sinne von "Sie sind ersetzbar" obwohl viele meiner Aufgaben auch von anderen gemacht werden.
Nun kam eine E-Mail, dass sich bitte "freiwillige" melden soll und da dies keiner gemacht hat, hat man sich erneut für mich entscheiden (es ist aber noch nicht offiziel, dies soll aber heute oder morgen kommen).
Könnt Ihr mir sagen wie es Vertraglich vereinbart ist? welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren? Kann ich diese Anordnung widersprechen und es so hinauszögern, mit der Hoffnung das dass Gesundheitsamt keine Mitarbeiter mehr benötigt bzw. meine Leitung/Arbeitgeber sich lieber für jmd anderes entscheiden?
Ich hoffe auch Hilfe ^^
Mit freundlichen Grüßen
Huda
WasDennNun:
Sofern du dort nicht arbeiten machen musst die stark unterhalb oder oberhalb des Niveaus deiner jetzigen Arbeit liegen, dürfte das mit dem Direktionsrecht des AG gedeckt sein.
Huda:
naja ich mache Aufgaben die mit meiner jetzigen Tätigkeit nichts zu tun haben.
Damals war das zumindest so, dass ich 8 Stunden lang eine Excel Liste pflegen sollte.... mehr nicht. Wie jetzt mein Aufgabenbereich aussehen wird, weiß ich nicht, aber von den anderen (die dort vor kurzem waren) höre ich, es sei immer noch so. zum Beispiel muss man 8 Stundenlang telefonieren wie im Call Center oder 8 Stundenlang nur Briefe verschicken (das erklärt auch, wieso ich auf keinen Fall dahin will). So wie ich dies verstehe, wäre "unterhalb oder oberhalb des Niveaus deiner jetzigen Arbeit liegen" hier der Fall oder? wie kann ich dies nachweisen? in dem ich sagen das dies "damals" so war? oder hingehen (was sehr blöd wäre) und dann beschweren?
Gruß
Huda
Sozialarbeiter:
Wie sieht denn deine jetzige Tätigkeit und Eingruppierung aus. Den Vergleichswert braucht man ja, um beurteilen zu können, ob Briefe verschicken ober oder unterhalb zur jetzigen Tätigkeit einzuordnen ist.
Spid:
Wobei eine nur vorübergehende Tätigkeitsänderung kurzer Dauer - 1-3 Monate wären eine solche kurze Dauer - unter Abwägung der Gesamtumstände durchaus vom Direktionsrecht des AG gedeckt sein kann, auch wenn sie eine geringere Wertigkeit hat. Die (vorübergehende) Tätigkeitsänderung ist aber etwas, was mit der Abordnung selbst nichts zu tun hat.
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