Eingruppierung nach Fachweiterbildung

Begonnen von Laurie92, 26.09.2020 21:03

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Laurie92

Hallo!

Kurze Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da ich auf dem Schlauch stehe.. ::)

Ich bin aktuell in Gruppe KR 8 Stufe 3 (3205,71 €) eingruppiert.
Ab dem 1.10.2020 komme ich in Stufe KR 8 Stufe 4 (3396,67 €)
Ab dem 1.12.2020 habe ich die Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie abgeschlossen. In welche Stufe komme ich dann? Automatisch wieder eine höher, also KR 9 Stufe 4? (3608,60 €) oder nicht, da ich zuvor erst 2 Monate in der anderen Stufe verbracht habe? Würde ich bei Höhergruppierung wieder bei Stufe 2 anfangen, also bei Gruppe 9, Stufe 2 (3322,21 €)?

Dann hätte ich im Endeffekt ja sogar weniger Geld raus, wenn ich keine Fachweiterbildung abgeschlossen hätte?! Also statt in Stufe KR 8 Stufe 4 (3396,67 €) dann nur noch Gruppe 9, Stufe 2 (3322,21 €).

Wäre toll wenn mir das jemand erklären könnte!

Liebe Grüße!

Laura

Spid

Wann ändert sich die auszuübende Tätigkeit? Der Abschluß einer Weiterbildung genügt nicht für eine Höhergruppierung, es bedarf auch der Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit.

Eine Höhergruppierung aus KR8/4 in KR9 führt in Stufe 3.

Laurie92

Die auszuübende Tätigkeit erfolgt bereits (Intensivstation) nur noch ohne Fachweiterbildung. Ab dem 1.12.2020 ist diese abgeschlossen.

Danke schon einmal für die schnelle Antwort! Nur für mein Verständnis: Würde man dann also wenn man in Gruppe KR8 Stufe 2 ist und am 1.10.2020 in KR Gruppe 8 Stufe 3 kommt ab dem 1.12. ebenfalls nach abgeschlossener Fachweiterbildung in Gruppe KR 9 Stufe 2 rutschen?

Vielen Dank! :)