Und dann schauen wir in die Röhre, weil betriebliche Altersvorsorge i.d.R. nicht abgeschlossen werden kann.
Aber doch steuerbegünstigte, oder?
Wird doch auch von den Angestellten verlangt, dies zusätzlich zur betrieblichen zu tun.
Thema Steuervergünstigung ist 'ne andere Baustelle.
Ich bin damals aus einer lfd. Betriebsaltersvorsorge die ich im Rahmen einer jahrelangen Nebenbeschäftigung im öD erworben habe, rausgeworfen worden, weil per Satzung zu einem Zeitpunkt x eine Anwartschaft auf Mindestversorgung/Pension bestand (Ausschlusskriterium; soweit, so korrekt).
Mit dem fiktiven Verweis auf eine potentielle Überversorgung im Alter hat man dann versucht, mich bei voller Rückwirkung aus dem Vertrag rauszuwerfen; meine Ansprüche sollten komplett verfallen. Nur mit arger Müh und Not konnte ich zumindest die bis dahin
"erdienten Ansprüche" konservieren/einfrieren.
Habe die schriftliche Zusicherung des Arbeitgebers, dass die erdiente Betriebsrente bis zum Erreichen des Zeitpunkts der beamtenrechtlichen Mindestversorgung zumindest in dem Fall ausgezahlt wird, wenn ich später (aus welchen Gründen auch immer) nicht die volle Regelversorgung im Alter erhalten sollte... das kann man ja selbst beeinflussen
Einfach 6 Monate früher in Pension und dann kompensatorisch die 21,83€ Betriebsrente auszahlen lassen. So der Plan. Ob ich aber überhaupt die dann gültige Regelaltersgrenze von 80 Jahren erreiche, steht auf einem anderen Blatt.
Aber ich merke, wir schweifen ab.
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JA, Verbeamtung lohnt sich, auch wenn die Pension nicht mehr DAS Argument an erster Stelle sein sollte.
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