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Unterschrift und Siegel auf Wahlschein
nochance:
Hallo,
muss ein ausgegebener gedruckter Wahlschein unterschrieben sein und muss ein Siegel drauf sein? Falls ja, welches? Gibt da wohl mehrere (große) Siegel.
Ist das irgendwo schriftlich vorgeschrieben?
Danke.
HG
FGL:
Was für eine Wahl und welches Bundesland?
nochance:
Hessen. Kommunalwahl.
FGL:
Alright. § 44 Hess. KWG schweigt sich zu diesem Thema aus. Aber: Nach § 68 Hess. KWG hat das zuständige Ministerium eine Kommunalwahlordnung zu erlassen, zu deren Mindestinhalt u.a. "die Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen, deren Ausstellung, über den Einspruch und die Beschwerde gegen die Versagung von Wahlscheinen" gehört.
§ 18 Abs. 2 KWO besagt:
(2) Der Wahlschein muss den Namen des mit der Erteilung beauftragten Beschäftigten enthalten und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Der Name des Beschäftigten und das Dienstsiegel können eingedruckt werden; wird der Wahlschein nicht mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellt, muss er von dem Beschäftigten eigenhändig unterschrieben werden.
Die Antwort auf Deine Frage lautet also: Der Wahlschein muss eine eigenhändige Unterschrift enthalten, wenn er nicht mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellt wurde. Es ist das Dienstsiegel vorgeschrieben.
nochance:
Dankeschön.
Ich muss aber nochmal nachfragen. ;-) Wenn der Wahlschein also im Einwohnermeldeamt ausgedruckt wird, muss er unterschrieben werden, weil es nicht von einer automatisierten Einrichtung gedruckt wurde, was wohl dann der Fall wäre, wenn eine extene Einrichtung mit einem automatisierten (Massen-)druck beauftragt worden wäre?
Und welches Dienstsiegel MUSS benutzt werden? Ich kann mich erinnern, dass es verschieden große Dienstsiegel gibt. Ein großes für Schreiben, Verfügungen ..., ein kleines für die Adressänderungsaufkleber bei Persos ..., ein mittleres für Adressänderungen im Reisepass ...
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