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Unterschrift und Siegel auf Wahlschein

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FGL:

--- Zitat von: nochance am 28.09.2020 14:40 ---Ich muss aber nochmal nachfragen. ;-) Wenn der Wahlschein also im Einwohnermeldeamt ausgedruckt wird, muss er unterschrieben werden, weil es nicht von einer automatisierten Einrichtung gedruckt wurde, was wohl dann der Fall wäre, wenn eine extene Einrichtung mit einem automatisierten (Massen-)druck beauftragt worden wäre?
--- End quote ---
Auch dann kann er mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen worden sein, etwa wenn alle Wahlscheine mittels Serienbrief gedruckt und keine manuellen Änderungen mehr vorgenommen werden.


--- Zitat von: nochance am 28.09.2020 14:40 ---Und welches Dienstsiegel MUSS benutzt werden?
--- End quote ---
Dafür gibt es keine Vorgabe. Jede Größe erfüllt die Voraussetzungen.

D-x:
(Eine) Moderne Software für das Einwohnermeldewesen hat sogar eine extra dafür vorgesehene Einstellung, eine Grafik des Dienstsiegels "Formulargrafik" zu hinterlegen, welche ausschließlich dafür genutzt wird, es auf Wahlscheine zu drucken. Diese Software wird soweit mir bekannt im überwiegenden Teil Hessens eingesetzt.

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