Hallo, ich bin BaL in Hessen, besoldet nach A10, die letzte Beförderung auf A10 erfolgte zum 01.03.2020.
Ich halte stets den Stellenmarkt in Aussicht und habe nun eine Stelle in BaWü gefunden, ebenfalls im Bereich der allgemeinen Verwaltung, die mich sehr interessiert. Besoldungsgruppe wäre A11.
Ich bin im Beamtenrecht nicht mehr so fit, daher bitte ich um Entschuldigung, wenn ich etwas durcheinanderbringe.
Auch in Baden-Württemberg müssen ja die Ämter natürlich regelmäßig durchlaufen werden und können nicht übersprungen werden. Es gibt zwar Ausnahmetatbestände. Ohne Ausnahme ist jedoch, dass eine Beförderung nicht zulässig ist vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung und auch nicht vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, beides doch wohl Tatbestände, die auf mich zutreffen würden. Ich kann also meinem Verständnis nach nicht versetzt/eingestellt werden und darauf hoffen, kurzfristig auf A11 befördert werden (dass dahingehend natürlich sowieso kein Anspruch besteht, weiß ich).
Ich frage mich aber dennoch, ob und welche Möglichkeiten es bzgl. einer Anpassung der Besoldung in Form von Zulagen es geben könnte ("Gewinnungszulage" oÄ) Zulagen für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes gibt es ja nicht (mehr). Eine eigene Rechtsverordnung für Zulagen, wie es sie z. B. in HE gibt, kenne ich für BaWü nicht. Die im Landesbesoldungsgesetz aufgeführten Stellenzulagen sind für die ausgeschriebene Stelle nicht einschlägig.
Wisst ihr, welche Handhabe es in einer solchen Situation geben könnte? Natürlich sind es hauptsächlich andere Faktoren an der Stelle die mich reizen, aber ich will mich ja auch nicht unter Wert verkaufen.
Danke und Grüße!