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Nicht wahlberechtigt, weil zu kurz in Gemeinde wohnhaft?
luzie:
Hallo,
ich bin von einer zu anderen Gemeinde in der Nachbarschaft gezogen. Dort steht bald eine Direktwahl an. Ich hatte mich schon gefreut, an der Wahl teilnehmen zu dürfen, weil ich gehört hatte, dass ich einen Antrag bzgl. Aufnahme in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde stellen kann und dann dort aufgenommen werde und dann schließlich dort wählen kann. Jetzt sagte mir die ältere Dame im Bürgeramt, dass das nicht stimmt. Hat mich aber sonst dumm sterben lassen.
Wie ist das bitte?
Wie lange muss man denn in der neuen Gemeinde gewohnt haben, dass man wahlberechtigt ist?
Besten Dank.
Grüße
FGL:
Welches Bundesland?
D-x:
Diese Einschränkungen kann es durchaus geben. Für Wahlen auf Gemeindeebene kann es dann eben sein, dass Du nicht wahlberechtigt bist. Sind es Wahlen auf höherer Ebene (Landkreis, Land, ...) und Du in diesem Gebiet lang genug gewohnt hast (häufig: 3 Monate) bist Du dort dann natürlich trotzdem wahlberechtigt.
was_guckst_du:
...wer sich zur Beantwortung dieser Frage extra in einem Internetforum anmelden muss, sollte schon allein deshalb keine Wahlberechtigung erhalten.. 8)
luzie:
--- Zitat von: FGL am 29.09.2020 17:18 ---Welches Bundesland?
--- End quote ---
Hessen.
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