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Nicht wahlberechtigt, weil zu kurz in Gemeinde wohnhaft?

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luzie:

--- Zitat von: D-x am 29.09.2020 17:38 ---Diese Einschränkungen kann es durchaus geben. Für Wahlen auf Gemeindeebene kann es dann eben sein, dass Du nicht wahlberechtigt bist. Sind es Wahlen auf höherer Ebene (Landkreis, Land, ...) und Du in diesem Gebiet lang genug gewohnt hast (häufig: 3 Monate) bist Du dort dann natürlich trotzdem wahlberechtigt.

--- End quote ---

Wie lang muss man denn in Hessen für eine Direktwahl in einer Gemeinde gemeldet sein?

FGL:
Man muss am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz haben (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Hess. KWG).

Spid:
Ich vermag der genannten Norm weder eine Nr. 3 noch den genannten Inhalt entnehmen.

FGL:

--- Zitat von: Spid am 29.09.2020 19:57 ---Ich vermag der genannten Norm weder eine Nr. 3 noch den genannten Inhalt entnehmen.

--- End quote ---
My bad. Gemeint ist die HGO.

luzie:
D.h., ich müsste spätestens am 20.9. meinen Wohnsitz in der neuen Gemeinde (gehabt) haben, um an einer Direktwahl am 1.11. wahlberechtigt zu sein?

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