Wenn du keine zv-pflichtigen Zulagen, z. B. eine Entgeltgruppenzulage, bekommst, sind nur das Tabellenentgelt und im November die Sonderzahlung zv-pflichtig. Die angegebenen Hinzurechnungsbeträge beziehen sich auf den ZV-Arbeitgeberanteil und sind unterschiedlich hoch, weil Steuerfreibetrag und pauschal versteuerter Betrag den individuell zu versteuernden Betrag mindern, diese Minderung aber nur in erheblich geringerem Umfang für den sozialversicherungsrechtlich zu verbeitragenden Betrag gilt.