Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft

Begonnen von a3ffchen89, 29.09.2020 20:57

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a3ffchen89

Hallo,

ich habe eine Frage.

Im September 2019 kam ich in der damaligen E8 Stufe 4 in das zweite Jahr. Da ich an einer neuen Schule ( viele Kinder mit Migrationshintergrund) zum 01.12.19 angefangen habe, wurde ich am 01.01.2020 in die E9a "hochgruppiert". Allerdings hat man mich in die Stufe 3 gepackt. Als ich dann jetzt bei der Überführung in die S Gruppen gesehen habe, dass man mich plötzlich in die S8b Stufe 2 packen möchte bin ich aus allen Wolken gefallen.

Ich arbeite seit September 2012 durchgängig als Erzieherin und meine Berufsjahre wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Wurde ich bereits Anfang des Jahres falsch eingestuft? Was kann ich hier machen?

Lieben Dank an alle Helfer.

LG und einen schönen Abend.

A3ffchen

Spid

Höhergruppierungen erfolgen im TVÖD stufengleich. Es ist nicht erkennbar, warum jemand, der in E9a eingruppiert ist, in eine Entgeltgruppe der S-Tabelle übergeleitet werden sollte.

a3ffchen89

Vielleicht ist die Info noch wichtig, dass ich in Berlin wohne und arbeite.

Spid

Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

a3ffchen89

Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:10
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Isie

TVöD oder TV-L? Woher hast du die Information, dass du nach S8b übergeleitet wurdest?

Spid

Zitat von: a3ffchen89 in 29.09.2020 21:16
Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:10
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

Isie

Erzieherin an einer Schule ist Ländersache, also TV-L.

a3ffchen89

Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:21
Zitat von: a3ffchen89 in 29.09.2020 21:16
Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:10
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

Ich habe ein Schreiben vom Senat erhalten, dass ich in Zukunft in der S8b Stufe 2+ sein werde.

Ich hatte beim Forum Erziehertätigkeiten gelesen und dachte daher das wäre hier das richtige Forum.

Ich war definitiv in einer E Gruppe. In dem Schreiben , dass ich erhalten habe, wird sich klar auf die E9a bezogen, die in Zukunft eine S8b sein wird. Auf meinen Gehaltsnachweisen steht bis 2020 E8 und ab 2020 E9a.

Spid

Zitat von: Isie in 29.09.2020 21:23
Erzieherin an einer Schule ist Ländersache, also TV-L.
Das macht in Berlin (und Hamburg) keinen Unterschied und ist ansonsten falsch. Die TE wird schon wissen, welcher Tarifvertrag Anwendung auf Ihr Arbeitsverhältnis hat.

Spid

Zitat von: a3ffchen89 in 29.09.2020 21:27
Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:21
Zitat von: a3ffchen89 in 29.09.2020 21:16
Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:10
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

Ich habe ein Schreiben vom Senat erhalten, dass ich in Zukunft in der S8b Stufe 2+ sein werde.

Ich hatte beim Forum Erziehertätigkeiten gelesen und dachte daher das wäre hier das richtige Forum.

Ich war definitiv in einer E Gruppe. In dem Schreiben , dass ich erhalten habe, wird sich klar auf die E9a bezogen, die in Zukunft eine S8b sein wird. Auf meinen Gehaltsnachweisen steht bis 2020 E8 und ab 2020 E9a.

Dann irrst entweder Du über den Tarifvertrag oder Dein AG über die Eingruppierung.

Isie

Da die TE Infos zur Überleitung nach TV-L verlinkt hat, wird es wohl der TV-L sein. Was hältst du für falsch?

a3ffchen89

Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:29
Zitat von: a3ffchen89 in 29.09.2020 21:27
Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:21
Zitat von: a3ffchen89 in 29.09.2020 21:16
Zitat von: Spid in 29.09.2020 21:10
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

Ich habe ein Schreiben vom Senat erhalten, dass ich in Zukunft in der S8b Stufe 2+ sein werde.

Ich hatte beim Forum Erziehertätigkeiten gelesen und dachte daher das wäre hier das richtige Forum.

Ich war definitiv in einer E Gruppe. In dem Schreiben , dass ich erhalten habe, wird sich klar auf die E9a bezogen, die in Zukunft eine S8b sein wird. Auf meinen Gehaltsnachweisen steht bis 2020 E8 und ab 2020 E9a.

Dann irrst entweder Du über den Tarifvertrag oder Dein AG über die Eingruppierung.

Ich hab Erziehungsdienst gelesen und dachte daher es wäre dieses Forum. Es geht um den TV-L

Sozialarbeiter

Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

Zitat von: Isie in 29.09.2020 21:30
Da die TE Infos zur Überleitung nach TV-L verlinkt hat, wird es wohl der TV-L sein. Was hältst du für falsch?

Die TE hat auch das Unterforum TVÖD verwendet.

Die Behauptung, Erzieher an einer Schule seien Ländersache, ist außer in den genannten Ländern, in denen auch die kommunalen Aufgaben durch das Land selbst wahrgenommen werden, zumindest in dieser Pauschalität unzutreffend.