Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Spid:
Das kann sie leicht erreichen, indem sie der Tätigkeitsänderung zum 01.01.20 zustimmt - und ansonsten nicht, was den AG vor größere Probleme stellt als die TE. Die kündigt einfach und läßt sich von einem Bezirksamt desselben AG in S8b/3 einstellen.
Es bedarf keiner Rechtsprechung und es kann eine solche auch noch nicht geben, angesichts der Bestimmung des Zeitpunkts der Überleitung kann man leicht jene zur zeitlichen Abfolge Stufenaufstieg und Höhergruppierung heranziehen - die Rechtslage dazu habe ich bereits dargelegt.
Isie:
Na ja, es ist schließlich nicht die erste tarifliche Überleitung, also kann diese Situation schon öfter aufgetreten sein. Die Rechtsprechung zur Reihenfolge Stufenaufstieg und Höhergruppierung kenne ich.
Spid:
Dann kennst Du ja die Ausführungen zur Vorzeitigkeit des Stufenaufstiegs und Nachzeitigkeit der Höhergruppierung durch die Bestimmung des Ereigniszeitpunkts.
Isie:
Wortwörtlich so nicht, aber sinngemäß. Falls die TE die Ausführungen wortwörtlich benötigt, wird sie sich sicherlich melden und vertrauensvoll an dich wenden.
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