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Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft

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Isie:
@Spid: Ja und? Entweder das Heraushebungsmerkmal ist seit dem 01.12.19, seit dem 01.01.20 oder gar nicht erfüllt. Letzteres halte ich für eher unwahrscheinlich. Ersteres für sehr wahrscheinlich. Ein implizites Einverständnis der TE unterstelle ich, insbesondere auch in Anbetracht der widersprüchlichen Sachverhaltsdarstellungen. Bei einer zutreffenden Sachverhaltsschilderung im Eröffnungsbeitrag hätte eine Antwort gereicht, vermutlich deine.

Isie:

--- Zitat von: a3ffchen89 am 30.09.2020 09:00 ---wie soll ich mich hier verhalten? Soll ich den Personalrat einschalten? Einfach so hinnehmen möchte ich es eigentlich nicht.

--- End quote ---
Wenn du nicht damit einverstanden warst, dass dir eine EG 9a - Tätigkeit übertragen wurde: ja.

Spid:

--- Zitat von: Isie am 30.09.2020 09:02 ---
--- Zitat von: a3ffchen89 am 30.09.2020 09:00 ---wie soll ich mich hier verhalten? Soll ich den Personalrat einschalten? Einfach so hinnehmen möchte ich es eigentlich nicht.

--- End quote ---
Wenn du nicht damit einverstanden warst, dass dir eine EG 9a - Tätigkeit übertragen wurde: ja.

--- End quote ---

Oder Du mit dem Zeitpunkt nicht einverstanden bist...

Spid:

--- Zitat von: Isie am 30.09.2020 09:01 ---@Spid: Ja und? Entweder das Heraushebungsmerkmal ist seit dem 01.12.19, seit dem 01.01.20 oder gar nicht erfüllt. Letzteres halte ich für eher unwahrscheinlich. Ersteres für sehr wahrscheinlich. Ein implizites Einverständnis der TE unterstelle ich, insbesondere auch in Anbetracht der widersprüchlichen Sachverhaltsdarstellungen. Bei einer zutreffenden Sachverhaltsschilderung im Eröffnungsbeitrag hätte eine Antwort gereicht, vermutlich deine.

--- End quote ---

Konstituierend dafür ist der Zeitpunkt, zu dem sich die auszuübende Tätigkeit geändert hat. Die Versetzung selbst ist hinsichtlich der Eingruppierung ohne Wirkung. Der AG muß zusätzlich die auszuübende Tätigkeit ändern. Nur dann ist eine implizite Zustimmung überhaupt erst möglich, weil es ansonsten nichts gibt, dem er zustimmen könnte. Es würde mich wundern, wenn der AG dies getan hätte.

Isie:
Die TE will vermutlich in S8b bleiben, also müsste sie erreichen, dass ihr die höherwertige Tätigkeit wirksam erst ab dem 01.01.2020 übertragen wurde. Das würde ihr aber nur dann zur Stufe 3 verhelfen, wenn erst die Überleitung und danach die Höhergruppierung erfolgt. Ob der Arbeitgeber sich an diese Reihenfolge halten würde, weiß keiner von uns. Falls nicht: Gibt es Rechtsprechung zu dieser Reihenfolge?

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