Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
a3ffchen89:
Vielen Dank für die Hilfe. Ist echt der Wahnsinn wie ihr hier die ganzen Sachverhalte auseinandernehmt :-)
Ich fühle mich hier extrem betrogen. Ich komme von einer E8 Stufe 4 2. Jahr ( wäre jetzt im Sept im 3. Jahr).
Erst werde ich im Januar 2020 rückwirkend zum 01.12.19 in die E9a Stufe 3 1. Jahr eingestuft und dann 9 Monate später in die Stufe 2 der S8b.
Isie:
Du bist seit dem 01.01.2020 in EG S 8b, Stufe 2. Lediglich die Umsetzung dieser Überleitung durch deinen Arbeitgeber hat ziemlich lange gedauert. Du müsstest also eine Nachzahlung erhalten, sofern nicht das Vergleichsentgelt der EG 9a höher ist. Ab dem 01.12. bekommst du durch den Stufenaufstieg in Stufe 3 ein höheres Entgelt. Die S-Tabelle hat andere Stufenlaufzeiten, deshalb hat sich durch die Überleitung eine andere Stufe ergeben.
Spid:
--- Zitat von: Isie am 30.09.2020 07:54 ---Der Arbeitgeber hat aus EG 9a übergeleitet. Nur dadurch ergibt sich die Stufe 2. Worauf kann sich die TE stützen, um die Überleitung aus EG 8 zu erreichen? Gibt es Urteile zu der Reihenfolge Überleitung und Höhergruppierung am selben Tag?
Es wäre natürlich kontraproduktiv, nun selber darauf hinzuweisen, dass die Höhergruppierung bereits zum 01.12.2019 erfolgt ist. Aber ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass durch die Versetzung an die Brennpunktschule das Heraushebungsmerkmal erfüllt wurde.
--- End quote ---
Der AG leitet überhaupt nicht über, TB sind übergeleitet. Wenn die TVP das Merkmal „Brennpunktschule“ hätten vereinbaren wollen, hätten sie es getan - so wie sie auch ansonsten einrichtungsbezogene Merkmale vereinbart haben. Haben sie hier nicht. Maßgeblich ist mithin die auszuübende Tätigkeit und deren Änderung. Eine Versetzung berührt das Arbeitsverhältnis ansonsten nicht.
Spid:
--- Zitat von: Isie am 30.09.2020 08:50 ---Du bist seit dem 01.01.2020 in EG S 8b, Stufe 2. Lediglich die Umsetzung dieser Überleitung durch deinen Arbeitgeber hat ziemlich lange gedauert. Du müsstest also eine Nachzahlung erhalten, sofern nicht das Vergleichsentgelt der EG 9a höher ist. Ab dem 01.12. bekommst du durch den Stufenaufstieg in Stufe 3 ein höheres Entgelt. Die S-Tabelle hat andere Stufenlaufzeiten, deshalb hat sich durch die Überleitung eine andere Stufe ergeben.
--- End quote ---
Die Annahme, die TE sei in S8b/2 ist keine, die durch den Sachverhalt gestützt wird, sondern lediglich die unkritische Übernahme der höchst unbeachtlichen Rechtsmeinung des AG.
a3ffchen89:
wie soll ich mich hier verhalten? Soll ich den Personalrat einschalten? Einfach so hinnehmen möchte ich es eigentlich nicht.
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