Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Entgeltgruppe 9c
Svenne:
Hallo Ihr Lieben,
sehr eilige Frage!!!
Kann mir jemand von euch sagen, welche formellen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Tätigkeit auszuüben, die mit der 9c bewertet ist?
Ich habe mich intern auf eine Position beworben, die mit der 9c bewertet ist und man sagte mir, dass ein abgeschlossenes Studium oder der Verwaltungsfachwirt Voraussetzung ist.
Meines Erachtens ist dies nicht notwendig, der angeschlossene Verwaltungslehrgang II ist ausreichend.
Könnt ihr mir helfen und vielleicht auch mit einem Link hinterlegen?
Gruß Svenne
Spid:
Tariflich gibt es überhaupt keine Voraussetzungen irgendeiner Art, um eine Tätigkeit gleich welcher Wertigkeit auszuüben.
Lars73:
Der Arbeitgeber darf Anforderungen vorgeben bzw. die Übertragung solcher Aufgaben von Voraussetzungen abhängig machen.
horstman:
Ich schließe mich den Vorrednern an.
Darüber hinaus eine Gegenfrage: Darf sich der erfolgreiche VL2-Absolvent nicht Verwaltungsfachwirt nennen?
Spidersangel:
Exakt.
Der erfolgreiche Abschluß des VL2 berechtigt zum führen der Bezeichnung VerwaltungsfachwirtIn.
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