Autor Thema: Regelung Stundenkonto Krankheit  (Read 2986 times)

thebiba

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Regelung Stundenkonto Krankheit
« am: 02.10.2020 17:43 »
Hallo.

Ich hätte in einer Woche von Dienstag bis einschließlich Sonntag arbeiten müssen.
Ab Donnerstag war ich dann bis einschließlich Dienstag der nächsten Woche krank.

Im Stundenprogramm gehen mir nun die Stunden für das Wochenende (inkl. Zuschläge) verloren, da das Programm das nicht kann. Mir fehlen also 16 Stunden. Nutzten hier das selbe Programm wie jeder bei der Stadt.
Dieses berücksichtigt Montag - Donnerstag 8,5 Stunden, Freitag 5 Stunden und am Wochenende frei.
Ich arbeite nach einem unregelmäßigen Dienstplan mit 8 Sollstunden, egal an welchem Wochentag.

Das kann doch so nicht passen?

Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.

Grüße

Spid

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Antw:Regelung Stundenkonto Krankheit
« Antwort #1 am: 02.10.2020 17:46 »
Das Zeiterfassungssystem ist unbeachtlich und berührt Deine Ansprüche gegen den AG in keinster Weise.

Sozialarbeiter

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Antw:Regelung Stundenkonto Krankheit
« Antwort #2 am: 03.10.2020 01:59 »
[...]Nutzten hier das selbe Programm wie jeder bei der Stadt.[...]
Bestimmt nicht wie bei jeder Stadt ;)

Wie Spid sagt, ist das egal. Das ist das Problem vom Programm des Arbeitgebers. Wenn das Programm nicht in der Lage den Sachverhalt korrekt wiederzugeben, muss das halt händisch korrigiert werden.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

thebiba

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Antw:Regelung Stundenkonto Krankheit
« Antwort #3 am: 03.10.2020 19:49 »
Jeder bei uns in der Stadt nutzt dieses Programm. (Bauhof, Wasserwerk, Kläranlage, .. Alle die keine digitale Zeiterfassung haben)

Meine Stunden werden aber auch nicht händisch korrigiert.
Aussage war, dass ich bei der nächsten Krankheit das ja vielleicht wieder ausgleiche. 🤷🏻‍♂️
Kann mir echt nicht vorstellen, dass das so passt.
Aber dann wird’s wohl so sein.

Grüße

Spid

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Antw:Regelung Stundenkonto Krankheit
« Antwort #4 am: 03.10.2020 19:54 »
Inwiefern ließe sich aus den bisherigen Ausführungen schließen, daß das „so paßt“?

Den AG schriftlich unter Fristsetzung zur korrekten Entgeltfortzahlung auffordern und falls er dem nicht nachkommt, Klage beim zuständigen ArbG erheben.

WasDennNun

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Antw:Regelung Stundenkonto Krankheit
« Antwort #5 am: 04.10.2020 09:04 »
Jeder bei uns in der Stadt nutzt dieses Programm. (Bauhof, Wasserwerk, Kläranlage, .. Alle die keine digitale Zeiterfassung haben)

Meine Stunden werden aber auch nicht händisch korrigiert.
Aussage war, dass ich bei der nächsten Krankheit das ja vielleicht wieder ausgleiche. 🤷🏻‍♂️
Kann mir echt nicht vorstellen, dass das so passt.
Aber dann wird’s wohl so sein.

Grüße
Wenn du nächstes mal du 200€ weniger überwiesen bekommst, weil die Software das nicht anders kann, passt es ja auch.

Schon putzig wie sich die Leute verarschen lassen.

Wdd3

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Antw:Regelung Stundenkonto Krankheit
« Antwort #6 am: 05.10.2020 10:25 »
Wenn das Programm kein K am WE kann dann kann es doch auch kein D? Außerdem arbeiten Teile der Angestellten doch sicherlich regelmäßig am WE, so dass es auch regelmäßig zu Erkrankungen kommt. Vermutlich glaubt dein Vorgesetzter das er so den für sich einfachsten Weg eingeschlagen hat? Zeig ihm das er sich irrt.