Was da dein Arbeitgeber treibt klingt dubios.
Die Eingruppierung und somit Vergütung richtet sich nach der Tätigkeit.. Zu deiner Tätigkeit und einer etwaigen Eingruppierung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Urteil bilden, da die Tätigkeit von dir noch nicht beschrieben ist. Ob man gerade eingearbeitet wird oder nicht, ändert aber grundsätzlich nichts an der Tätigkeit und ist für die Eingruppierung also eigentlich nicht relevant . Dafür gibt es ja auch die Stufen, so dass man zu Beginn weniger verdient.
Wenn du eine Tätigkeit seit 01.10. Übertragen bekommen hast und ausführst die einer E11 entspricht, solltest du auch entsprechend vergütet werden.
Das drum herum, was den Ausbildungsgrad und Einarbeitung oder nicht betrifft, ist hierfür völlig unbeachtlich.
Es gibt Ausnahmen, die dann in der Entgeltordnung aber auch entsprechend so beschrieben sind. Dort kannst du auch nachlesen welche Tätigkeit zu welcher Eingruppierung führt.
Vielleicht ein Beispiel, um das zu verdeutlichen: Wenn ich einen Doktor Din Physik habe und eine Hausmeistertätigkeit ausführe, die einer E 5 entspricht, dann werde ich nach E5 vergütet.
Wenn ich Mal eine Ausbildung zum Gärtner abgeschlossen habe und mittlerweile nun aber eine IT Tätigkeit ausführe, die einer E10 entspricht ausführe, werde ich nach E10 bezahlt.