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Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5

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Wynchester:
Hallo, ich habe da eine kleine Frage und zwar habe ich meine Ausbildung zur Fachkraft 2017 abgeschlossen und als Fachkraft in dem selben Betrieb gearbeitet, dieser Betrieb bot mir dann eine Meisterausbildung an, wir handelten die Konditionen aus (Ich habe mich mit Teilkosten beteiligt) und ich schloss den Meister dieses Jahr ab.

Dann habe ich nun zum 1.10 meine Einarbeitung begonnen (Ich soll zukünftig einen Ingenieursposten übernehmen) dieser Ingenieur arbeitet mich zur Zeit ein, ich kann natürlich noch nicht viel übernehmen weil ich ebend noch lerne.
Ich frage mich allerdings trotzdem ob all das so in Ordnung ist das ich während der Einarbeitungszeit ebend die Entgeltgruppe 5 bekomme ab 1.4.21 soll ich dann die Entgeltgruppe 8 bekommen.


Hinzu kommt das es mündlich anders abgesprochen war, es hieß Einarbeitungsphase Entgeltgruppe 8 und nach der Einarbeitung 9a.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ohne hinreichende Angaben zur auszuübenden Tätigkeit kann nicht beurteilt werden, ob E5 zutreffend ist.

Wynchester:
Es geht einzig und allein um die Frage, ob eine geringere Bezahlung während der Einarbeitung erlaubt ist, welche sich ausserhalb des Tarifvertrags bewegt, denn laut Tarifvertrag steht mir als Meister ja mindestens die 8 zu.

Die Stelle die ich zukünftig besetzen soll ist mit EG 11 beziffert, ich befinde mich in der Einarbeitung um ebend diese Stelle zu besetzen und bekomme dafür die EG 5

Spid:
Dein grundlegender Irrtum besteht bereits darin, daß Dir als Meister mindestens E8 zustände. Auch Meister sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und aus der Eingruppierung ergibt sich der Entgeltanspruch.

Wynchester:
Sagen sie es einfach wenn sie nicht in der Lage sind die Frage richtig zu beantworten.

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