Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
Spid:
Da der TE sich überhaupt nicht zur auszuübenden Tätigkeit eingelassen hat, ist die Annahme, ihm sei "eine Tätigkeit seit 01.10. Übertragen [...] die einer E11 entspricht" sehr weit hergeholt. Es ist zudem weder ungewöhnlich noch zu beanstanden, zunächst - eben für die Dauer einer Einarbeitung - Tätigkeiten einer geringeren Wertigkeit zu übertragen. Zudem ist zumindest imTVÖD nicht davon auszugehen, daß der TE in E11 eingruppiert sei, wenn er eine Ingenieurstätigkeit auszuüben hätte, die die Tätigkeitsmerkmale der E11 erfüllte.
JahrhundertwerkTVÖD:
Ich bezweifle dass der "frischgebackene" Meister, nun Ingenieurtätigkeiten durchführen kann.
Ist schon toll, so von sich überzeugt zu sein.
Letztens hat ein Professor, seine Praktikantin gebeten ihm den Kaffee aus der Küche zu holen.
Jahrelang ging er selbst seinen Kaffee holen, nun hat er diese Tätigkeit übertragen.
Vermutlich steht der Praktikantin nun ein Professor Gehalt zu.
Wdd3:
Die Frage ist doch ob der Ingenieur entsprechende Tätigkeiten ausgeführt hat. Womöglich war der Gartenbauingenieur fürs Rasenmähen zuständig? Dann würde auch der "Meister" mir E5 sehr hoch eingruppiert.
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