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Jahressonderzahlung
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Autor
Thema: Jahressonderzahlung (Read 3912 times)
towo89
Newbie
Beiträge: 1
Jahressonderzahlung
«
am:
03.10.2020 16:24 »
Ist es korrekt, dass man seine Jahressonderzahlung (November) zurückzahlen muss, wenn man seine Stelle zum 31.03. kündigt bzw. diese einem dann nicht mehr (komplett?) zusteht?
Wechsel wäre zu einem anderen AG der auch nach TVöD zahlt.
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Spid
Gast
Antw:Jahressonderzahlung
«
Antwort #1 am:
03.10.2020 16:41 »
Nein.
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öfföff
Sr. Member
Beiträge: 497
Antw:Jahressonderzahlung
«
Antwort #2 am:
03.10.2020 18:40 »
Nö darfst du komplett behalten und verbraten.
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Wdd3
Hero Member
Beiträge: 1,253
Antw:Jahressonderzahlung
«
Antwort #3 am:
05.10.2020 10:30 »
Die Jahressonderzahlung erhältst du für das laufende Jahr. Wenn du zum 31.03.2021 kündigst bekommst du in Nov. ´21 keine Zahlung von dem Ex-AG.
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